Impressum - Datenschutz (siehe unten) Anbieter: Heike Paschotta 12359 Berlin Kontakt: Mobil: 0157-531 27 606 (am besten SMS) Telefax: 030-613931-27 (Stockwerk-Büro) & 089 - 609 10 62 (Urlaub) E-Mail: praxis@paschotta.de Website: www.paschotta.de Praxisstandorte: 1. Praxis Paschotta Pflügerstr.18 12047 Berlin 2. Kleine Villa am See Eichendorffstr. 2-3 16359 Berlin Verantwortlich nach § 6 Abs.2 MDStV Heike Paschotta Redakteurin „Paschotta.de“ 12359 Berlin Zuständige Aufsichtsbehörde: Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin (PTK Berlin), Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin, Telefon: 030 – 887140-0, www.psychotherapeutenkammer-berlin.de Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KV Berlin, www.kvberlin.de Kammergesetz und Berufsordnung: www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/121009_berufso.pdf Die Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ wurde in Deutschland (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) verliehen. Therapieverfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Webdesign: Martin Majewski Netzfetz typotraum.de Kartoons: Christian Husung Informationen zum Datenschutz für Patienten Sehr geehrte Patienten, Patientinnen, Patient*n, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere psychotherapeutische Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Schweigepflicht und Datenschutz haben eine sehr hohe Wichtigkeit für uns. 1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Praxis Raetzer-Paschotta oder Paschotta Sie erreichen die/den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter Adresse/Tel siehe Kontakt 2. Zweck der Datenverarbeitung Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung erheben wir verschiedene Daten über Ihre Person und Ihre Gesundheit. Dies ist notwendig, um eine dem Standard entsprechende psychotherapeutische Behandlung durchzuführen und um den mit Ihnen geschlossenen Behandlungsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Erhebung personenbezogener Daten dient nur dem Zweck der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes und geschieht in keinem Fall grundlos. Dabei werden selbstverständlich nur diejenigen Daten erhoben, die für die psychotherapeutische Behandlung notwendig sind (Stichwort Datenminimierung). Datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Therapievertrag ergeben, werden beachtet. Zu den erhebenden Daten zählen Anamnesen, Diagnosen, Befunde, Therapievorschläge und Protokolle, die wir selbst erarbeiten und uns andere Psychotherapeuten/Ärzte zur Verfügung stellen (Konsiliarbericht, Arztbriefe etc.). 3. Empfänger der Daten Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Ich übermittle Ihre Gesundheitsdaten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und/ oder Sie ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt haben (Schweigepflichts-entbindung). Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sein. Die Weitergabe der Daten erfolgt mit gesetzlicher Erlaubnis überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Sollte eine Weitergabe Ihrer Daten an Ärzte, Psychotherapeuten oder privatärztliche Verrechnungsstellen notwendig sein, ist für die Weitergabe Ihre Schweigepflichtentbindung nötig. 4. Speicherung der Daten Alle personenbezogenen Daten und Behandlungsunterlagen werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mindestens 10 Jahre nach Ihrem letzten Behandlungstermin aufbewahrt. Ihre Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Systeme geschützt. 5. Ihre Rechte Grundsätzlich können Sie die Schweigepflichtsentbindungen jederzeit widerrufen. Sie haben das Recht, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft zu erhalten. Bemerken Sie Unstimmigkeiten, können Sie umgehend die Berechtigung oder Löschung fehlerhafter Daten verlangen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung und Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden ist die Datenschutzbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Eine Auflistung der Landesdatenschutzbeauftragten finden Sie unter goo.gl/emrpSA (1) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. H) DSGVO in Verbindung mit §22 Abs. 1 Nr.1lit. b) BDSG DPtV Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung: Patienteninformation Informationspflicht §7 BO PtK / §630e BGB Jede Psychotherapeutische Behandlung bedarf der Einwilligung und setzt eine Aufklärung voraus. Allgemeine Aufklärung über Psychotherapie siehe www.paschotta.de - Grundannahmen / Fragen / Kontakt und siehe unten Behandlungsvereinbarung: Therapieverfahren, ungefährer Ablauf, voraussichtlicher Stundenumfang, Frequenz, Finanzierung / Beantragung im Gutachter-Verfahren, Recht auf Beendigung, Honorarausfallgebühren, Berichtspflicht, Urlaubs-Regelungen (siehe Fragen oder Kontakt und Grundannahmen unter paschotta.de) Diagnose und die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung - siehe PTV11 oder fragen Sie mich diesbezüglich jederzeit. mögliche Nebenwirkungen (z. B. auf die Partnerschaft, Risiko einer vorübergehenden Symptomverschlechterung, Schulleistungen, Symptomverschiebung) über die Möglichkeit begleitender medikamentöser Therapie über Behandlungsalternativen (andere Therapieverfahren, stationäre Therapie, Selbsthilfegruppen) Schweigepflicht / Datenschutz Pflicht der Therapeut*innen zur Dokumentation Information über die Einsichtsrechte von Patient*innen Beschwerdemöglichkeiten von Patient*innen (Akademie- und Ambulanzleitung, Psychotherapeutenkammer, Kassenärztliche Vereinigung Berlin) Behandlungsvereinbarung: (1) Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet zu festen, vorher vereinbarten Zeiten statt. (2) Ich bin damit einverstanden, dass der Psychotherapeut*in Behandlungsdaten an die gesetzliche Krankenkasse bzw. an die von dieser beauftragten Gutachter weiterleitet. Die Psychotherapeutin erstellt über Diagnostik und Behandlungen Aufzeichnungen, in die selbstverständlich keine persönlichen Notizen einfließen. Darüber hinaus entbinde ich den Behandler, dessen Supervisor und Supervisionsgruppe und die Psychotherapeutische Intervisionsgruppe von der gegenseitigen Schweigepflicht. Gegenüber weiteren Personenkreisen besteht Schweigepflicht. (3) Für den Ablauf der Psychotherapie ist die Einhaltung der regelmäßigen Termine notwendig. Der Psychotherapeut reserviert für den gesamten Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden/ Bezugspersonenstunden, die zu den festen, einvernehmlich vereinbarten Zeiten stattfinden. Der Patient* bzw. die Erziehungsberechtigten und die Psychotherapeutin sind gehalten, Terminverlegungen oder absagen rechtzeitig, d. h. mindestens 1 Woche vorher, anzuzeigen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunden/ Bezugspersonenstunden wird eine Honorarausfallvereinbarung abgeschlossen (80. €/50.-€). (4) Eine Unterbrechung der Behandlung infolge Ferien, längerer Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Umstände stimmen der Psychotherapeut, der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten miteinander ab, sobald die Tatsachen bekannt werden, die eine solche Unterbrechung erforderlich werden lassen (siehe Ausfallvereinbarung, 3 vakante rechtzeitig abgesagte Termine/Jahr werden nicht berechnet). (5) Eine Änderung des Versicherungsverhältnisses ist dem Psychotherapeuten sofort mitzuteilen. (6) Das Recht zur Kündigung der Vereinbarung steht beiden Vertragsseiten zu. Der behandelnde Psychotherapeut ist verpflichtet, eine Kündigung von seiner Seite nach fachlichen Gesichtspunkten sorgfältig abzuwägen. Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten sind gehalten, seine/ihre Kündigung möglichst nicht von heute auf morgen auszusprechen. Wünschenswert ist eine dreiwöchige Kündigungsfrist (3 Termine – um dies miteinander verstehen und nachvollziehen zu können). Dies soll auch gewährleisten, dass eine Abwicklung der Behandlung und eventuelle Überleitung zu einer Weiterbehandlung bei einem Dritten erfolgen kann. Ich bin über die Arbeitsweisen des PsychotherapeutIn und der Psychotherapeutischen Praxis informiert worden und mit der Durchführung einverstanden. Ich habe die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen zur Kenntnis genommen und erkläre mich zu deren Beachtung bereit. Eine Kopie für Ihre Unterlagen erhalten Sie.